Der Gebrauch eines Leichensacks obliegt für gewöhnlich Gerichtsmediziner*innen und Bestatter*innen, die den Leichnam eines Verstorbenen in den Leichensack legen, damit er vom Fundort in die Gerichtsmedizin oder ins Bestattungsunternehmen transportiert werden kann. Dazu verfügen die meisten Leichensäcke über spezielle Tragegriffe.
Menschen sind sehr unterschiedlich. Das gilt im Leben ebenso wie im Tod. Leichen unterscheiden sich nicht nur in Alter, Größe und Gewicht, sondern auch hinsichtlich ihrer Todesursache. Grundsätzlich ist ein Leichensack aus einer dicken, luft- und somit geruchsdichten und auch flüssigkeitsdichten Folie gefertigt, da der Verwesungsprozess unmittelbar nach dem Tod einsetzt und Leichen verschiedene Körperflüssigkeiten absondern. Da hören die Gemeinsamkeiten aber auch schon auf.
Je nach Körpergröße des Verstorbenen, die häufig auch mit dem Alter einhergeht, muss der Leichensack andere Maße haben. Darüber hinaus unterscheiden sich Leichenhüllen hinsichtlich ihrer Belastbarkeit. Die meisten Standard-Leichsäcke tragen ein Gewicht von 150 kg, was für die meisten Menschen selbst die Übergewichtigen ausreichend ist. Es gibt aber nun einmal Menschen, die zu Lebzeiten noch einiges mehr auf die Waage gebracht haben. Hier kommen dann meist holzverstärkte Griffe zum Einsatz, die Gewichte von 180 kg, 250 kg oder gar 400 kg tragen können. Auch die Anzahl der Griffe variiert je nach Traglast, denn je schwerer der Körper, desto mehr Menschen benötigt man, um ihn zu tragen.
Es gibt zudem spezielle Bergungssäcke, z. B. für Wasserleichen. Hier wäre ein flüssigkeitsdichter Beutel problematisch, da das Wasser nicht ablaufen könnte, wenn man den Bergungssack an Bord des Boots oder Schiffs zieht.
Auch bei Menschen, die an ansteckenden Krankheiten gestorben sind, muss eine spezielle Art Leichensack her. Diese Leichensäcke sind aus Aluminiumverbundfolie und somit nicht nur luft- und flüssigkeitsdicht, sondern sogar virendicht, um andere Menschen einschließlich medizinischen Personals und Bestatter*innen vor Ansteckung zu schützen. Das ist gerade bei Pandemien, wo es aus logistischen Gründen vorkommen kann, dass Leichen längere Zeiträume gelagert werden müssen von großer Wichtigkeit.
Eine weitere Besonderheit ist der biologisch abbaubare Leichensack. Diesen verwendet man nicht einzig, aber vor allem der Umwelt zuliebe. Er hat nämlich den entscheidenden Vorteil, dass ein Leichnam im Leichensack beigesetzt werden kann, was unter besonderen Umständen notwendig sein kann. Ein großes Problem hierbei, für das noch nach einer Lösung gesucht wird: Ein Grund, eine Leiche im Leichensack beizusetzen, wäre die bereits erwähnte Ansteckungsgefahr für den Bestatter bzw. die Bestatterin bei Opfern infektiöser Krankheiten. Doch sind eben gerade virendichte Leichensäcke nicht biologisch abbaubar, was z. B. während der Corona-Pandemie für einen ernsten Konflikt zwischen Umweltschutz und Schutz der Bestatter*innen vor der Pandemie sorgte.